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   LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03   

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https://dejure.org/2003,20452
LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03 (https://dejure.org/2003,20452)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2003 - 23 S 8/03 (https://dejure.org/2003,20452)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 23 S 8/03 (https://dejure.org/2003,20452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Im Zweifel Abschlusskosten zehn Jahre anzusetzen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Im Zweifel Abschlusskosten zehn Jahre anzusetzen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abschlusskostenverteilung auf zehn Jahre bei fondsgebundener Lebensversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1472
  • ZIP 2001, 1052
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03
    Dabei ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2001, 2014), der sich die Kammer anschließt, über die Transparenzanforderungen kapitalbildender Lebensversicherungen auch auf die hier im Streit stehende fondsgebundene Lebensversicherung übertragbar (vgl. LG Aachen, VersR 2003, 716), da die Interessenlage des Versicherungsnehmers bei beiden Arten von Versicherungen identisch ist.

    Treu und Glauben gebieten es, dass die Klausel wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie es den Umständen nach gefordert werden kann (BGH NJW 2001, 2014, 2016; Palandt-Heinrichs, BGB, 62.Aufl., § 307 Rdnr. 17).

    Erforderlich ist, dass an derselben Stelle in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer für den Versicherungsnehmer deutlich wird, dass eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags in den ersten Jahren einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für ihn bedeutet (BGH, NJW 2001, 2014, siehe auch Römer/Langheidt, VVG, 2. Aufl., § 176 Rdnr. 9).

    Insoweit wird dem Informationsbedürfnis des Kunden nicht hinriechend Rechnung getragen, da § 18 S. 2 AVB einen wirtschaftlichen Nachteil von erheblichen Gewicht betrifft (vgl. BGH NJW 2001, 2014).

    Es ist Sinn und Zweck des Transparenzgebotes, einen für den Versicherungsnehmer wirtschaftlichen Nachteil von erheblichem Gewicht textlich zusammenhängend darzustellen (vgl. BGH, NJW 2001, 2014; LG Hamburg, VuR 2002, 100).

  • LG Hildesheim, 15.05.2003 - 1 S 3/03

    Abrechnung einer gekündigten Kapitallebensversicherung nach dem so genannten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03
    Vielmehr ist entscheidend, welche Regelung die Parteien für den Fall getroffen hätten, dass ihnen der Mangel der Wirksamkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 15. Mai 2003, Az: 1 S 3/03).

    Vielmehr ist unter Anlehnung an § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ein Zeitraum von 10 Jahren für die gleichmäßige Verteilung der Kosten anzunehmen (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 15. Mai 2003, Az: 1 S 3/03).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet nicht deshalb aus, weil zur Ausfüllung einer vertraglichen Regelungslücke verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2000, 1110).

    Zudem käme es einer geltungserhaltenden Reduktion der unwirksamen Klausel gleich eine inhaltsgleiche Vereinbarung dem hypothetischen Vertragswillen gleichzusetzen; eine geltungserhaltende Reduktion ist jedoch unzulässig (BGH, NJW 2000, 1110; Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Vorb v. § 307 Rdnr. 8).

  • AG Langenfeld, 09.12.2002 - 13 C 233/02
    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03
    13 C 233/02.

    Auf die Berufung Beklagten wird das am 09.12.2002 verkündete Urteil des Amtsgericht Langenfeld, Az: 13 C 233/02 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • LG Aachen, 11.10.2002 - 9 O 355/01

    Anforderungen an das Transparenzgebot in der fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03
    Dabei ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2001, 2014), der sich die Kammer anschließt, über die Transparenzanforderungen kapitalbildender Lebensversicherungen auch auf die hier im Streit stehende fondsgebundene Lebensversicherung übertragbar (vgl. LG Aachen, VersR 2003, 716), da die Interessenlage des Versicherungsnehmers bei beiden Arten von Versicherungen identisch ist.
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